Strafverteidiger-Notdienst:

01520 - 178 89 01

(zur Nachtzeit bitte nur in dringenden Strafsachen!)

 

 Sollten Sie mich in dringenden, strafrechtlichen Notfällen (nur Strafrecht!) nicht erreichen können, wählen Sie bitte folgende Nummer:

24 h-Anwaltsnotdienst des Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.:

0172-325 55 53

Kontakt und Terminvereinbarung

Rechtsanwalt

Oliver Bartsch

 

Parkstr. 3 A
13585 Berlin

(Buslinien 136 + 236)

 

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Oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Rechtsanwalt / Strafverteidiger O L I V E R B A R T S C H
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Preise / Kosten

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er

  • außergerichtlich oder
  • gerichtlich

tätig wird.

 

In Strafsachen hängt die Höhe der Vergütung wesentlich vom Umfang der Sache und der Bedeutung für den Mandanten ab.

 

Bei Zivilsachen hängen die Kostein in den meisten Fällen vom

  • Streitwert bzw. Gegenstandswert

ab.

 

  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder Stundenhonorars möglich. Sprechen Sie mich hierauf einfach an.
  • In Strafsachen wird das Honorar in bestimmten, umfangreichen Fällen als Honorarvereinbarung auf genauer Zeitabrechnung basierend vereinbart werden.
  • In Fällen der notwendigen Verteidigung bin ich bereit Ihnen als Pflichtverteidiger beizustehen.
  • Eine Erstberatung wird für Privatpersonen je nach Umfang mit einem Honorar zwischen 80,- Euro und 190,- € (netto) berechnet. Bei gewerblichen Mandanten kann das Honorar im Einzelfall nach oben abweichen. Die Honorarfrage kann in jedem Fall gern vorab geklärt werd.

 

Beratungshilfe:

 

Sofern Sie aufgrund geringer Einkommensverhältnisse Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, können Sie diese - vor einem Termin bei mir - bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht beantragen, hierfür müssen Sie sich zur Rechtsanstragsstelle des Amtsgericht mit den Belegen über Ihre Einkommensverhältnisse und Wohnkosten sowie ggf. Unterhaltsverpflichtungen begeben. Im Falle der Gewährung von Beratungshilfe haben Sie sich an den Kosten nur in Höhe von 11,90 € zu beteiligen. In Strafsachen wird Beratungshilfe nur für das Erstberatungsgespräch übernommen, die Kosten der Verteidigung müssen Sie selbst tragen.

 

Den vom Amtsgericht ausgestellten Beratungshilfeschein legen Sie mir dann zum Beratungstermin vor.

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