Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird.
In Strafsachen hängt die Höhe der Vergütung wesentlich vom Umfang der Sache und der Bedeutung für den Mandanten ab.
Bei Zivilsachen hängen die Kostein in den meisten Fällen vom
ab.
Beratungshilfe:
Sofern Sie aufgrund geringer Einkommensverhältnisse Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, können Sie diese - vor einem Termin bei mir - bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht beantragen, hierfür müssen Sie sich zur Rechtsanstragsstelle des Amtsgericht mit den Belegen über Ihre Einkommensverhältnisse und Wohnkosten sowie ggf. Unterhaltsverpflichtungen begeben. Im Falle der Gewährung von Beratungshilfe haben Sie sich an den Kosten nur in Höhe von 11,90 € zu beteiligen. In Strafsachen wird Beratungshilfe nur für das Erstberatungsgespräch übernommen, die Kosten der Verteidigung müssen Sie selbst tragen.
Den vom Amtsgericht ausgestellten Beratungshilfeschein legen Sie mir dann zum Beratungstermin vor.
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