Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Fachanwälte zu setzen. Ich vertrete Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Bei Fragen zum Sorge- oder Umgangsrecht sowie der Schaffung, Durchsetzung oder Abänderung von Unterhaltstiteln vertrete ich Sie gern. Gerade bei dem sensieblen Thema des Sorge- und Umgangsrechts bei Streitigkeiten zwischen den Eltern ist eine individuell auf den Einzelfall abgestimmte Vorgehensweise notwendig. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch umfassend vor und während eines Scheidungsverfahrens (mit allen Folgesachen wie Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Umgang, Sorgerecht etc.) zur Seite.
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